AGB´s

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

FLUGREISEN-VERMITTLUNGS-BEDINGUNGEN

Bon Voyage Gera Flugservice | Reiseservice - 07545 Gera


Die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen, dem Kunden und Bon Voyage Gera im folgenden Firma genannt, als Vermittler von Flugreisen einerseits und das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter andererseits, sofern für diese nicht andere Vereinbarungen vorgehen, nämlich der Bedingungen der Veranstalter und Fluggesellschaften.

1. Anmeldung

Anmeldungen die schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder mündlich angenommen wurden, wobei wir im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages Drittleistungen (nämlich die Leistung der Fluggesellschaft bzw. des Reiseveranstalters) für die angemeldeten Kunden besorgen.

Das Rechtsverhältnis zwischen den Kunden und den Fluggesellschaften bzw. den Flugveranstaltern, regelt sich ausschließlich nach den einschlägigen nationalen und internationalen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften (z. B. Abkommen von Guadalajara und Warschau, Luftverkehrsgesetz), den Geschäftsbedingungen der beteiligten Fluggesellschaft bzw. denen des beteiligten Flugveranstalters.

Die vollständigen jeweiligen Geschäftsbedingungen entnehmen Sie bitte den Reisekatalogen, jedoch stehen diese auch in unserem Büro zur Verfügung.

Mit der Anmeldung ist der Kunde an sein Angebot bis zu 8 Tagen gebunden, es sei denn der Veranstalter/Fluggesellschaft sagt vorher ab. Insbesondere bei Änderungsabsprache ist der Kunde an die mündliche mit unseren Mitarbeitern getroffenen Vereinbarungen gebunden. Die Rechnung/Bestätigung stellt die letztendlich gebuchte Reiseleistung dar, wird bei Unstimmigkeiten nicht unverzüglich vom Kunden reklamiert, gilt diese Bestätigung als angenommen. Hiervon sind insbesondere die mündliche Absprache betroffen, die nur als verbindlich angesehen werden dürfen, wenn diese durch die Firma schriftlich bestätigt wurden. Der Kunde erhält mitunter die Bestätigung direkt vom Reiseveranstalter, in diesen Fällen hat der Kunde zu überprüfen, ob diese Rechung mit der Bestätigung des Reisebüros übereinstimmt und Unstimmigkeiten unverzüglich an das Reisebüro zu melden.

2. Teilnehmerkreis

Sofern bei den einzelnen Reisen Teilnehmerbeschränkungen genannt werden, sind diese bindend und Grundlage der Ticketgültigkeit.

Der Anmeldende übernimmt die Gewähr dafür, dass die in der Anmeldung gemachten Angaben über Alter und Staatszugehörigkeit richtig und vollständig sind und erkennt an, dass falsche oder fingierte Angaben jederzeit zum ersatzlosen Ausschluss von dem betreffenden Flug führen und/oder Schadensersatzansprüche der beteiligten Fluggesellschaften bzw. Flugveranstalter oder Vermittler entsprechend den Schadensersatzpauschalen unter Umbuchung/ Rücktritt auslösen können. Insbesondere gilt dies für Jugend-, Studenten-, Ethnic- oder Seniorentarife.

3. Zahlungen

Zusammen mit der Anmeldung ist eine Höhe von 20% des Reisepreises mindestens 50,- Eur fällig, es sei denn aufgrund von Besonderheiten des Reiseangebotes gibt es anderslautende Bestimmungen. Zum Beispiel bei Flugtickets, die sofort auszustellen sind - dann hat auch der Kunden die Zahlung sofort zu leisten. Treten infolge von Verzug der Zahlung die Unmöglichkeit ein, das Ticket noch auszustellen, hat der Kunde Schadenersatz zu leisten. Mit der Anzahlung erhält der Kunde im Büro den Sicherungsschein des Veranstalters ausgehändigt. Der Restbetrag ist ohne weitere Anforderung bis spätestens 28 Tage vor Abflug zahlbar, d. h., dass der betreffende Betrag bis zu diesem Termin bar in unserem Büro eingezahlt oder unserem Konto gutgeschrieben sein muss. Das Fälligkeitsdatum ist aus der Rechnung zu ersehen. Hat die Erfüllung des Vertrages infolge des Verzuges des Kunden für den anderen Teil kein Interesse (z. B. weil gesetzliche, behördliche oder vertragliche Anmelde- oder Zahlungsfristen abgelaufen sind), so kann dieser vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Ansonsten gilt: Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, so können wir schriftlich oder telefonisch eine Nachfrist von drei Werktagen setzen, mit der Erklärung, dass wir nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung des Vertrages durch den Kunden ablehnen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Steht der Firma ein Schadensersatzanspruch zu, so berechnet sich dieser nach den Umbuchungs- u. Rücktrittspauschalen. Zahlungsverzug berechtigt die Firma oder die Fluggesellschaft bzw. den Flugveranstalter zur Stornierung des Fluges. Reiseunterlagen können nur nach Zahlung des gesamten Reisepreises ausgehändigt bzw. herausverlangt werden. 

4. Umbuchung/Rücktritt

Umbuchungen werden als Rücktritt, verbunden mit einer Neuanmeldung behandelt, wobei die jeweils fälligen Rücktrittsgebühren für den stornierten Flug an uns zu zahlen sind. Jeder gebuchte Kunde hat innerhalb der gesetzlichen Vorschriften das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, dann hat er die aufgeführten Rücktrittsgebühren bzw. Schadensersatzpauschalen zu begleichen.
Für den Rücktritt ist eine schriftliche Erklärung gegenüber der Fluggesellschaft bzw. dem Reiseveranstalter erforderlich, wobei das Eingangsdatum der Erklärung bei der Fluggesellschaft bzw. dem Reiseveranstalter als Datum der Rücktrittserklärung gilt. Die Erklärung kann auch gegenüber dem Reisebüro eingereicht werden. Als Rücktritt gilt außerdem: Nichtantritt der Reise, Ausschluss von der Reise wegen unvollständiger, erschlichener oder fingierter Unterlagen sowie Einreiseverweigerung durch Grenzbehörden. Soweit für die einzelnen Angebote keine anderen Rücktrittsfristen und Gebühren genannt werden, gelten je nach Flugart folgende Bedingungen:

I. Charterflüge
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% mindestens 100,- Eur je Person bis 15 Tage vor Reiseantritt 75% des Reisepreises mindestens 140,- Eur innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt 100% des Reisepreises.

II. NON REF Nicht Rückerstattbare Tickets
Ab Ausstellungstag 100% des Flugpreises Bei diesen Tickets sollte der Kunde unbedingt eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen. Diese besonders günstigen Flugtickets erlauben auf keinen Fall ein Umbuchen oder kostenfreies Stornieren weder vor noch nach Abflug.

III. Sonstige Flüge und Linienflüge
Bis 30 Tagen vor Reiseantritt 20% mindestens 140,- Eur bis 8 Tagen vor Reiseantritt 40% mindestens 140,- Eur bis 1 Tag vor Reiseantritt 75% mindestens 200,- Eur bei Nichterscheinen 50% mindestens 250,- Eur Wird der Kunde auf Schadensersatz in Anspruch genommen, so richtet sich dieser nach den obigen Pauschalen. Der Schadensbeitrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Firma, die Fluggesellschaft oder der Flugveranstalter einen höheren, bzw. der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.
Wir weisen darauf hin, dass sich die Fluggesellschaft und der Flugveranstalter bei Gruppen ab 10 Personen, die sich für einen Flug anmelden, einzelvertraglich gesonderte Rücktrittsbedingungen vorbehalten. Alle Rücktrittsgebühren sind sofort fällig und zahlbar an uns.

5. Rücktritt durch die Fluggesellschaft oder den Flugveranstalter

Die Fluggesellschaft oder der Flugveranstalter haben unter folgenden Voraussetzungen ebenfalls das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen:

a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung des Fluges trotz Abmahnung nachhaltig stört, andere durch sein Verhalten gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält;

b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung des Fluges infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar höhere Gewalt oder Streik erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird;

c) bis 21 Tage vor Abflug, wenn für die Fluggesellschaft oder den Flugveranstalter die Pflicht, den Flug durchzuführen, nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenzen, bezogen auf den Flug, bedeuten würde, es sei denn, dass die Fluggesellschaft oder der Flugveranstalter die dazu führenden Gründe zu vertreten hat. Kündigt die Fluggesellschaft oder der Flugveranstalter den Vertrag nach a), dann verfällt der volle Flugpreis. Tritt die Fluggesellschaft oder der Flugver anstalter gemäß b) oder c) vom Vertrag zurück, so werden dem Reisenden alleeingezahlten Beträge zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Kündigt die Fluggesellschaft oder der Flugveranstalter den Vertrag gemäß b) nach Reisebeginn, so erhält der Reisende vom Reisepreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen entspricht. Vorbehaltlich anderer Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaften/ Flugveranstalter haften der Vermittler und diese bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf die Höhe des gezahlten Reisepreises. Für unverschuldete Ereignisse wird nicht gehaftet.

6. Änderung

Alle Zeitangaben sind Ortszeiten und sind unverbindlich. Verbindlich sind ausschließlich die im Originalticket eingetragenen Zeiten.
Wir weisen darauf hin, dass sich die Fluggesellschaften bzw. Flugveranstalter bei Studenten-, Jugend- und Sonderflügen ausdrücklich Flugverschiebungen vorbehalten, wobei dem Reisenden kein Recht auf kostenlosen Rücktritt zusteht. Wir weisen ferner darauf hin, dass sich die Fluggesellschaften und Flugveranstalter aufgrund internationaler Abkommen das Recht vorbehalten, bereits bestätigte Preise zu ändern, oder bereits ausgegebene Tickets vor Abflug nachzubelasten, da in jedem Fall der Tarifpreis des Abflugtages international ausschließlich gültig ist. Fluggesellschaften und Flugveranstalter räumen für diesen Fall kostenloses Rücktrittsrecht ein.

7. Mitwirkungspflicht

Im Schadensfall und bei Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Alle Ansprüche sind innerhalb einer Ausschlussfrist von vier Wochen nach der vorgesehenen Beendigung der Reise der Fluggesellschaft oder dem Flugveranstalter schriftlich anzuzeigen. Alle verjähren einen Monat nach der vorgesehenen Beendigung der Reise. Schaden oder Verlust am Reisegepäck sind sofort nach Feststellung der Fluggesellschaft anzuzeigen, die darüber eine schriftliche Bestätigung auszustellen hat, welche Anspruchsvoraussetzung ist. Hieraus resultierende Ansprüche müssen innerhalb von sieben Tagen nach vertraglichem Reiseende schriftlich der Fluggesellschaft angezeigt werden. 

8. Verjährungsfristen

Ansprüche gem. §§651g - 651f BGB hat der Reisende bei Pauschalreisen innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Ende der Reise geltend zu machen. Verjährung dieser Ansprüche endet ein Jahr nach dem vertraglichen Reiseende. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zum Tage gehemmt an dem der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. 

9. Sonstiges

Bei allen Auslandsflügen ist der Kunde verpflichtet, sich den Rückflug spätestens 72 Stunden vor Abflug vom zuständigen Büro der Fluggesellschaft bestätigen zu lassen, dasselbe gilt bei Flugunterbrechungen auf dem Hinflug. Wird diese Bestimmung nicht beachtet, besteht kein Beförderungsanspruch.
Telefon-, Telex-, Telegramm- und Botenkosten werden bei kurzfristigen Buchungen (innerhalb einer Woche vor Abflug) gesondert berechnet. Für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Impfbestimmungen ist der Reisende selbst verantwortlich sind sie nicht dem Deutschen Staats angehörig haben Sie dies bei Buchung anzugeben um ggf. von Deutschen abweichende Einreisebestimmungen einzuholen. Das gilt auch für das Mitführen aller für die Reise notwendigen Unterlagen. Alle Kosten und Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung ergeben, gehen zu Lasten des Reisenden. Alle Auskünfte unseres Büros erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr erteilt. Alle rechtzeitig bestellten Reiseunterlagen liegen in unserem Büro zur Abholung Büro bereit. In Ausnahmefällen kann das Zusenden der Unterlagen auf Kosten und Gefahr des Reisenden erfolgen. In Einzelfällen und bei kurzfristigen Buchungen erhält der Reisende in aller Regel nur einen Voucher, den er am Flughafen gegen die dort hinterlegten Originalunterlagen umtauscht. Reklamationen und Minderungsansprüche müsse neben der Reklamation vor Ort bei der Reiseleitung auch beim Reiseveranstalter schriftlich eingereicht werden.